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Google Ads: Keine Anzeigen auf Seiten mit manueller Maßnahme

Google hat neue Richtlinien für Google Ads-Anzeigen eingeführt. Ab sofort dürfen Anzeigen nicht mehr auf Seiten verlinken, die eine manuelle Maßnahme erhalten haben. Diese Maßnahme betrifft Websites, die gegen die Richtlinien von Google verstoßen und manuell sanktioniert wurden.

Was bedeutet eine manuelle Maßnahme?

Eine manuelle Maßnahme wird von Google verhängt, wenn eine Website gegen die Google-Richtlinien verstößt. Dies kann beispielsweise bei:

der Fall sein. Solche Websites können dann in den organischen Suchergebnissen herabgestuft oder sogar aus den Suchergebnissen entfernt werden.

Auswirkungen auf Google Ads

Ab sofort ist es nicht mehr erlaubt, Google Ads-Anzeigen auf Websites zu schalten, die von Google eine manuelle Maßnahme erhalten haben. Diese Änderung soll sicherstellen, dass Anzeigen nur auf vertrauenswürdigen und regelkonformen Seiten erscheinen.

Verfahren zur Überprüfung

Webseitenbetreiber, deren Seiten eine manuelle Maßnahme erhalten haben, können diese überprüfen lassen. Sobald die Probleme behoben sind, kann die Website erneut geprüft werden. Wenn die Maßnahme aufgehoben wird, dürfen auch wieder Anzeigen auf dieser Seite geschaltet werden.

Folgen für Werbetreibende

Werbetreibende sollten sicherstellen, dass ihre Anzeigen nicht auf Seiten führen, die von einer manuellen Maßnahme betroffen sind. Ansonsten riskieren sie, dass ihre Kampagnen abgelehnt werden. Es ist wichtig, regelmäßig die Einhaltung der Google-Richtlinien zu überprüfen, um Probleme zu vermeiden.