Google hebt manuelle Maßnahmen gegen Site Reputation Abuse teilweise auf
Einige Websites, die zuvor von Google aufgrund von Site Reputation Abuse mit manuellen Maßnahmen belegt wurden, haben ihre Sichtbarkeit zurückerlangt. In bestimmten Fällen ist die Sichtbarkeit sogar höher als vor der Sanktion.
Hintergrund der manuellen Maßnahmen
Ende Januar verhängte Google erste manuelle Maßnahmen gegen Websites in Deutschland wegen Site Reputation Abuse. Dabei handelt es sich um die Platzierung von Inhalten, die von Drittanbietern stammen und von den Rankings der hostenden Website profitieren sollen.
Wiederherstellung der Sichtbarkeit
Aktuelle Beobachtungen zeigen, dass einige dieser Websites oder deren Drittanbieter-Bereiche wieder in den Suchergebnissen erscheinen. Ein Beispiel ist eine Gutschein-Website, die auf der Subdomain einer größeren Website gehostet wird. Stichproben für verschiedene Suchanfragen bestätigen, dass diese Website mit zahlreichen Keywords in die Top-10 zurückgekehrt ist.
Offene Fragen
Die betreffende Website zeigt weiterhin Inhalte eines Drittanbieters an, was durch einen entsprechenden Hinweis auf der Startseite ersichtlich ist. Es bleibt unklar, ob Google die manuelle Maßnahme bewusst aufgehoben hat oder ob es sich um ein Versehen handelt. Die Entwicklung auf den betroffenen Websites wird in den kommenden Tagen weiter beobachtet.